swissblawg - Leitet der Gläubiger gestützt auf einen Verlustschein eine neue Betreibung ein und erhebt der Betriebene Rechtsvorschlag mit der
Begründung, er sei nicht zu neuem Vermögen gekommen (SchKG 265a), entscheidet der Richter über die Bewilligung des
Rechtsvorschlags.
Im vorliegenden Verfahren war zu entscheiden, wem in einem solchen Verfahren die Klägerrolle (und damit die
Leistung eines Vorschusses… mehr
