swissblawg - Im Rahmen vorprozessualer Vergleichsverhandlungen unterbreitete der Rechtsvertreter der Beklagten dem Anwalt der Klägerin mit Schreiben vom
30. April 2010 ein Vergleichsangebot. Das Schreiben enthielt den Hinweis, dass das Angebot vertraulich erfolge und das Schreiben nicht für
den Gerichtsgebrauch bestimmt sei ("sous les plus expresses réserves d'usage"). Der Rechtsvertreter der Beklagten erklärt… mehr
