swissblawg - Dem vorliegenden Urteil lag ein Antrag eines lettischen Staatsbürgers um Aufnahme in das Justizdolmetscherverzeichnis des
Kantons Zürich zugrunde. Der Antrag wurde abgewiesen, weil der Antragsteller erst seit Kurzem über eine Aufenthaltsbewilligung verfügte und
sein Lebensmittelpunkt nicht in der Schweiz liege.
Laut BGer verstösst dieser Entscheid gegen das FZA. Strittig war dabei, ob die
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