swissblawg - Das BGer hatte im vorliegenden Fall zu
beurteilen, ob das KKG auf einen Ausbildungskredit der Thurgauer Kantonalbank zugunsten eines Studenten der Rechtswissenschaften
anwendbar war. Es war unbestritten, dass eine Kreditfähigkeitsprüfung i.S.v. KKG 28 nicht erfolgt war, was nach KKG 32
für die Kreditgebern den Verlust des von ihr gewährten Darlehens führen kann.
Fraglich war konkret, ob der Studen… mehr
