swissblawg - Die Beschwerdeführerin ist Eigenümerin von Grundstücken, zu deren Gunsten auf benachbarten Parzellen ein im Grundbuch eingetragenes
Bauverbot lastete. Die Beschwerdeführerin willigte in die Löschung dieser Bauverbote ein und erhielt dafür eine Entschädigung in Form einer
noch zu erstellenden Attikawohnung und drei Parkplätzen.
Die Entschädigung wurde von den kantonalen Instanzen als Einkommen best… mehr
