swissblawg - Im Entscheid kam das BGer zum Schluss, dass die
Dienstleistungen eines in den USA eingetragenen Anbieters von Online Dating-Dienstleistungen als in der Schweiz erbracht
gelten, soweit sie an in der Schweiz ansässige Personen erbracht würden.
Das BGer setzte sich mit der Frage auseinander, ob die Dienstleistungen als "unmittelbar gegenüber physisch anwesenden natürlichen Personen
(MWSTG 8 II lit. a… mehr
