swissblawg - Nach SchKG 46 II sind im Handelsregister eingetragene juristische Personen am Sitz zu betreiben, und Sitzverlegungen nach Zustellung der
Konkursandrohung verändern den Betreib5A_143/2013:5A_143/2013:ungsort nicht mehr (SchKG 53).
Im vorliegenden Fall stand fest, dass die Konkursandrohung am 11. Oktober 2011 zugestellt und am gleichen Tag der Sitz der Betriebenen
im Tagebuch des Handelsregister ge… mehr
