swissblawg - Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen (PaRG) regelt den Schutz vor Passivrauchen in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich
sind oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen. In solchen Räumen ist das Rauchen untersagt. Indessen darf in besonderen Räumen, in
denen keine Arbeitnehmer beschäftigt werden, das Rauchen gestatten werden (Raucherräume).
Nach Art. 4 PaRG können die Kanto… mehr
