swissblawg - Das Kantonsgericht St. Gallen hatte entschieden, gestützt auf Art. 329 Abs. 3 ZGB i.V.m. Art. 295 ZPO seien Klagen auf
Verwandtenunterstützung im vereinfachten Verfahren zu behandeln (BGer. 5A_689/2012 vom 3. Juli 2013, E. 2.1). Die anwendbare Verfahrensart bestimmt im Kanton St. Gallen die Zusammensetzung
des Spruchkörpers, weshalb die Frage der Verfahrensart bedeutsam war. Im vereinfachten Verfa… mehr
