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Das BGer äussert sich im vorliegenden Urteil zur Frage, ob der Rechtsöffnungsrichter bei mehreren Betreibungen für dieselbe Forderung die
Zulässigkeit dieses Vorgehens des Gläubigers prüfen kann.
Das Rechtsöffnungsverfahren ist ein reines Vollstreckungsverfahren. Die Aufgabe des Gerichts besteht einzig in der Prüfung,
ob das Urteil bzw. gleichgestellte Titel bzw. - bei der provisorischen Rechts… mehr
