swissblawg - Der Kläger beantragte vor Handelsgericht des Kantons Zürich, die beklagte Aktiengesellschaft sei zu verpflichten, ihm EUR 1'212'100 nebst
Zins zu 5 % seit dem 1. März 2000 "sofort zu bezahlen". Das Handelsgericht setzte dem Kläger Frist an zur Leistung eines
Gerichtskostenvorschusses im Betrag von CHF 46'000. Trotz mehrmaliger Aufforderung leistete der Kläger den Kostenvorschuss nicht, worauf
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