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vorliegenden Urteil lag ein Entscheid des Handelsregisteramts zugrunde, welches die Eintragung eines Verzichts auf eine eingeschränkte
Revision (Opting-out) einer GmbH, welche seit ihrer Gründung im Jahr 2003 nie über eine Revisionsstelle verfügt hatte, ablehnte, da
die Gesellschaft keinen Prüfungsbericht eines zugelassenen Revisors eingereicht hatte. Umstritten war somit, ob zu den
"massgebl… mehr
