swissblawg - Die Stiftung Sicherheitsfonds BVG beschwerte sich vor dem Bundesgericht erfolgreich gegen ihren Ausschluss aus einem Strafverfahren und
erreichte ihre Zulassung als Privatklägerin im kantonalen Verfahren (1B_157/2013).
Die Vorinstanz hatte angenommen, dass lediglich solche Zivilansprüche adhäsionsfähig seien, die auf dem Zivilweg vor einem Zivilgericht
eingeklagt werden können. Zu Unrecht, wie das… mehr
