swissblawg - Das BGer bestätigt im vorliegenden Urteil die auch ohne
besondere Vereinbarung bestehende Pflicht, den Bauherrn (Auftraggeber) über die zu erwartenden Kosten zu informieren. Unterlässt der
Architekt wie im vorliegenden Fall die entsprechende Aufklärung, muss im Einzelfall festgestellt werden, welches konkrete Vertrauen der
Bauherr in die Kosteninformationen des Architekten haben durfte. Das BGer h… mehr
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