swissblawg - Die Beschwerdeführerin war seit 1991 als Leiterin der Geschäftsstelle einer Aktiengesellschaft tätig. Diese schloss mit ihr im Januar 2006
eine Vereinbarung ab, wonach das Arbeitsverhältnis zufolge Schliessung der Geschäftsstelle per Ende April 2006 beendet wurde. Die
Arbeitnehmerin erhielt im Gegenzug eine "Sonderprämie" in der Höhe von sechs Monatsgehältern.
Am 8. August 2006 stellte die Beschwe… mehr
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