swissblawg - In dem Urteil zu den vereinigten Beschwerdeverfahren 1B_49/2013
und 1B_65/2013 fasst das Bundesgericht seine Rechtsprechung und die Literatur zur Zusicherung der Anonymität im Strafverfahren gemäss
Art. 149 Ab. 1 und 2 lit. a, 150 StPO zusammen (amtl. Publ.).
Zunächst zweifeln die Bundesrichter an der teilweise im Schrifttum geäusserten Ansicht, dass es sich bei der Zusicherung von Anonymität um
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