swissblawg - Das BGer hatte im vorliegenden, zur amtlichen
Publikation vorgesehenen Entscheid zu beurteilen, ob ein Inhaberschuldbrief auch dann einen Rechtsöffnungstitel darstellt, wenn das
Grundstück, auf dem der Inhaberschuldbrief lastet, vor der Betreibung veräussert worden war und der Erwerber als Drittpfandgeber die durch
den Schuldbrief sichergestellte Forderung nicht selbst anerkannt hat (zB durch Über… mehr
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