swissblawg - Das Bundesgericht hat bei der Anwendung von Art. 454 ZGB seine bisherige Rechtsprechung zu aArt. 429a ZGB bestätigt (Urteil 5A_815/2013 vom 9. Januar 2014; amtl. Publ.), wonach es auf Begehren
um Feststellung der Widerrechtlichkeit der fürsorgerischen Freiheitsentziehung, insbesondere auf Feststellung der Verletzung der Garantien
der EMRK nicht eintrat, sobald die betroffene Person aus der fürsorg… mehr
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