swissblawg - Das BGer hatte im vorliegenden Fall zu
entscheiden, ob die Voraussetzungen für die Anordnung einer Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung (ZGB 394 i.V.m. ZGB
395) gegeben waren.
Das BGer verneint die Frage, obwohl unbestritten war, dass der Beschwerdeführer v.a. in finanziellen Angelegenheiten auf Hilfe angewiesen
war, gestützt auf das Subsidiaritätsprinzip:
In Art. 389 ZGB unterstel… mehr
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