swissblawg - Strittig und
vom BGer zu beurteilen war in einem Genfer Fall die Frage, ob ein vom EStV-Rundschreiben (Zinssätze
2009 für die Berechnung geldwerter Leistungen: „RS“) abweichender Zinssatz eines Darlehens an die Aktionärin dem Drittvergleich
standhielt, resp. ob die entsprechende Differenz eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellte.
Die Beschwerdeführerin (eine Immobiliengesellschaft: „AG“) hatt… mehr
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