swissblawg - Vor dem Gericht des Greyerzbezirks (Tribunal d'arrondissement de la Gruyère) klagte eine Aktiengesellschaft auf definitive Eintragung eines
Bauhanderpfandrechts. Die beklagte Partei beantragte ein Gutachten, worauf das Verfahren ohne nachvollziehbaren Grund einstweilen nicht
weiter geführt wurde. Nachdem die Aktiengesellschaft mehrfach schriftlich beim Gericht interveniert hatte, erhob sie eine
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