swissblawg - Im vorliegenden Entscheid hatte das BGer die
Kosten- und Entschädigungsfolgen im Rechtsmittelverfahren gegen Arresteinspracheentscheide zu beurteilen. Das OGer als Vorinstanz hatte
festgehalten, dass für die Gerichtsgebühren in den gerichtlichen Summarsachen des SchKG seit Inkrafttreten der ZPO nicht mehr GebV SchKG 48 ff., sondern der kantonale Tarif massgebend
sei:
Das Obergericht (vgl. BlSch… mehr
