swissblawg - Der in Art. 133 Abs. 2 StPO statuierte Anspruch, dass die Behörde bei der
Ernennung des amtlichen Verteidigers die Wünsche des Angeschuldigten berücksichtigt, wird verletzt, wenn die (nur ausnahmsweise zulässige)
Ablehnung des vorgeschlagenen Verteidigers damit begründet wird, dass der erbetene Verteidiger nicht dafür gesorgt habe, dass der
Beschuldigte seine finanzielle Situation gegenüber der St… mehr
