swissblawg - Das BGer äussert sich erneut zur
Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten im Umfeld eines Prozesses. Es gilt die allgemeine Regel, dass der Ersatz prozessualer
Anwaltskosten abschliessend durch das Prozessrecht geregelt wird (Art. 95 Abs. 3 ZPO), während vorprozessuale Anwaltskosten nach OR 41 ff.
ersetzt werden können Nur wenn prozessbezogenes Verhalten als solches – und nicht das im Prozess zu beurteil… mehr
