swissblawg - Strittig war im vorliegenden Verfahren die markenrechtliche Schutzfähigkeit des Zeichens "YOU". Gestützt auf dieses Zeichen hatte
der Markeninhaber gegenüber Marionnaud ein Verbot der Verwendung der Marke "ONLY YOU" angestrebt. Auf Widerklage von Marionnaud hatte das
Handelsgericht ZH jedoch die Nichtigkeit der klägerischen Marken festgestellt.
Das BGer schützt dieses Urteil. Gemeingut i.S.v.
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